Energie - Bilanz mit Zukunft

  Impressum   |    Kontakt    

       

Startseite

 
 Maßnahmen

   Dämmung
   Anlagentechnik
       - Heizung
       - Warmwasser
   Fenster

 

 Gewinne

   Behaglichkeit
   CO2 Minderung
 Förderung
  Infos und Links zum
  Förderprogramm des Bundes
 
 
 
 Service
 Vorab - Energieberatung
 Energie-Inspektion           Kontakt
 


CO2  Minderung
 

Der Treibhauseffekt:
Seit über 200 Jahren verstärkt der Mensch den Treibhauseffekt. Die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas sowie der Fahrzeug-Verkehr bringen ungebremst große Mengen an CO2 in die Atmosphäre. Der globale Temperaturanstieg wird ohne große Gegenmaßnahmen zu einem weiteren Anstieg führen.
Ursache:
Bei der Verbrennung der Kohlenwasserstoffe Öl, Erdgas und Kohle entsteht durch Reaktion des in ihnen enthaltenen Kohlenstoffs (C) mit dem Sauerstoff (O2) der Luft das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2). Die von der Erde reflektierte Sonneneinstrahlung wird wiederholt vom Kohlendioxid am verlassen der Atmosphäre gehindert, das CO2 sammelt sich.. Dieser Effekt verstärkt die Zunahme der Erderwärmung. er wird sich durch den hohen Energieverbrauch noch weiter entwickeln. 
Maßnahmen:

Nahezu 50 % des Endenergieverbrauchs werden in Deutschland durch ältere Gebäude verursacht. Der Energieverbrauch ist oft viel zu hoch. Unter dem Motto „Klima sucht Schutz“ fördert das Bundesumweltministerium deshalb eine Kampagne zur Minderung der Kohlendioxidemissionen in Haushalten und beim so genannten Kleinverbrauch.
Gewaltige Energieeinsparpotenziale sollen nun genutzt werden. Die Verbesserung der Wärmedämmung bei Gebäuden und die Modernisierung der Heizungsanlagen leisten einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz, senken die Energiekosten und senken somit beachtlich die Kohlendioxidemissionen durch fossile Brennstoffe.

Energieeinsparverordnung - EnEV:
Die alte Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung wurden zusammengeführt. Die Regeln dieser Zusammenlegung, nun Energieeinsparverordnung (EnEV), gelten ab dem 01. Februar 2002
Energieausweise:
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.

Link zum Originaltext:       Einigung über zukünftige Energieausweise
des Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI)
 

Anzeige

Umweltmagazin

Klima

Nationales Klimaschutzprogrammg
Bauen

Förderungen für das Bauvorhaben
Energie

Wasserkraft, der Energieträger
Freizeit

Tankstellen der
Erholung und Aktivität
Ratgeber

Themen Auto, Verkehr,
Freizeit und mehr

 

© Bilanzhaus