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CO2 Minderung
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Der Treibhauseffekt:
Seit über 200 Jahren verstärkt der
Mensch den Treibhauseffekt. Die Nutzung fossiler Brennstoffe
wie Kohle,
Erdöl und Erdgas sowie der Fahrzeug-Verkehr bringen
ungebremst große Mengen an CO2 in die
Atmosphäre. Der globale Temperaturanstieg wird ohne große
Gegenmaßnahmen zu einem weiteren Anstieg führen.
Ursache:
Bei der Verbrennung der Kohlenwasserstoffe Öl, Erdgas und
Kohle entsteht durch Reaktion des in ihnen enthaltenen
Kohlenstoffs (C) mit dem Sauerstoff (O2) der Luft das
Treibhausgas Kohlendioxid (CO2). Die von der Erde
reflektierte Sonneneinstrahlung wird wiederholt vom
Kohlendioxid am verlassen der Atmosphäre gehindert, das CO2
sammelt sich.. Dieser Effekt verstärkt die Zunahme der
Erderwärmung. er wird sich durch den
hohen Energieverbrauch noch weiter entwickeln.
Maßnahmen:
Nahezu 50 % des Endenergieverbrauchs werden
in Deutschland durch ältere Gebäude
verursacht. Der Energieverbrauch ist oft viel zu hoch. Unter
dem Motto „Klima sucht Schutz“ fördert das
Bundesumweltministerium deshalb eine Kampagne zur Minderung
der Kohlendioxidemissionen in Haushalten und beim so
genannten Kleinverbrauch.
Gewaltige Energieeinsparpotenziale sollen nun genutzt
werden. Die Verbesserung der Wärmedämmung bei Gebäuden und
die Modernisierung der Heizungsanlagen leisten einen
beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz, senken die
Energiekosten und senken somit beachtlich die
Kohlendioxidemissionen durch fossile Brennstoffe.
Energieeinsparverordnung - EnEV:
Die alte Wärmeschutzverordnung und die
Heizanlagenverordnung wurden zusammengeführt. Die Regeln
dieser Zusammenlegung, nun Energieeinsparverordnung (EnEV),
gelten ab dem 01. Februar 2002
Energieausweise:
Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht
zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen,
die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten
Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von
dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit
saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand
der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese
besteht Wahlfreiheit.
Link zum Originaltext:
Einigung über zukünftige Energieausweise
des Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI)
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